Struktur der Anteilseigner
Alle Anteile am Kapital des Unternehmens The Greenery werden von der Genossenschaft The Greenery gehalten.
Die Generalversammlung der Genossenschaft
Die Allgemeine Mitgliederversammlung (ALV) ist das höchste Organ der Genossenschaft. Über die ALV haben die Mitglieder ein direktes Mitspracherecht
Der Aufsichtsrat der Genossenschaft
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung der Mitglieder ernannt. Der Aufsichtsrat überwacht die Politik des Vorstands und den allgemeinen Geschäftsgang der Genossenschaft und der ihr angeschlossenen Unternehmen. Darüber hinaus holt der Vorstand für bestimmte, in der Satzung beschriebene Entscheidungen die Zustimmung des Aufsichtsrats ein.
Der Vorstand der Genossenschaft
Der Vorstand der Genossenschaft wird vom Aufsichtsrat ernannt. Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
Ausschüsse der Genossenschaft
Neben dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung gibt es in unserer Genossenschaft weitere Ausschüsse, nämlich die Produktbereichsausschüsse, die Arbeitsgruppen und den Jugendrat.
Die Product Unit Committees (PUCs) für die Sektoren Gewächshausgemüse, Ganzes Obst, Weichobst und Hartobst beraten Coöperatie The Greenery und The Greenery in der Angebots- und Marketingpolitik. Auf operativer Ebene tun dies die rund 20 Arbeitsgruppen.
Wir ermutigen junge Mitglieder und potenzielle Unternehmensnachfolger im Alter von 18 bis 32 Jahren, dem Jugendrat beizutreten. Der Jugendrat äußert seine Meinung zu den Entwicklungen im Unternehmen und in der Genossenschaft und dient als Nährboden für Verwaltungstalente.
Die Generaldirektion von The Greenery
Die satzungsgemäße Generaldirektion leitet The Greenery. Die Generaldirektion ist gegenüber der Generalversammlung von The Greenery rechenschaftspflichtig.
Generalversammlung von The Greenery
Die Hauptversammlung der Gesellschaft befasst sich unter anderem mit der Feststellung des Jahresabschlusses von The Greenery und der Entlastung der Generaldirektion von The Greenery. Darüber hinaus ist die Zustimmung der Hauptversammlung für bestimmte, in der Satzung beschriebene Beschlüsse der Geschäftsführung von The Greenery erforderlich, z. B. für die Verabschiedung des strategischen Geschäftsplans und des Budgets.